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Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Gesundheitsreform bringt weitere Einschnitte

veröffentlicht am 15.09.2004

Als Mitglied der GKV müssen Sie seit dem 1.7.2004 weitere Einschnitte hinnehmen. An diesem Tag trat die neue Heilmittelrichtlinie in Kraft.

Als Heilmittel gelten Maßnahmen wie Massagen, Krankengymnastik, Ergotherapien oder Sprech- und Stimmtherapien. Eine Neufassung ist nötig geworden, weil die Ausgaben für Heilmittel seit 2001 um über 20% gestiegen sind.

Neben den Verordnungsregeln haben sich auch Ihre Zuzahlungen geändert. Bisher mussten Sie sich mit 15% an den Kosten beteiligen. Jetzt beträgt Ihre Selbstbeteiligung 10% zuzüglich 10 Euro je Verordnung.

Bei voraussichtlich kurzfristigem Verlauf einer Erkrankung dürfen Sie sich nur noch einmalig bis zu 6 Behandlungen für physikalische Therapien und 10 für Ergotherapien sowie Stimm- und Sprechtherapien verordnen lassen. Rechnet der Arzt mit einem langfristigen Verlauf ist auch die Verordnung von bis zu 50 Behandlungen möglich.

Noch längerfristige Verordnungen sind bei medizinischer Notwendigkeit möglich, wenn dies vom Arzt begründet und von der Krankenkasse vorher genehmigt wird.

Ihre Krankheitskosten wurden bisher in der Regel nach dem Sachleistungsprinzip mit Hilfe Ihrer Chipkarte abgerechnet. Seit dem 01.01.2004 haben Sie nun auch als pflichtversichertes Mitglied der GKV die Möglichkeit, für die Behandlung beim Arzt und Zahnarzt mit Ihrer Krankenkasse das Kostenerstattungsprinzip zu vereinbaren. Sie heben sich damit auf den Privatpatientenstatus. Mit allen Vorteilen, zum Beispiel bei der Terminvereinbarung mit dem Arzt Ihres Vertrauens. Eine private Zusatzversicherung bietet Ihnen Versicherungsschutz für den größten Teil der Kosten, die von Ihrer Krankenkasse nicht übernommen werden.

M.W.

 

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