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Private Krankenversicherung (PKV)

Kehrtwende: jetzt schnellerer Wechsel in die PKV

veröffentlicht am 15.03.2011

Seit dem 31.12.2010 beträgt die Wartezeit für einen Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die PKV nur noch ein Jahr.

Foto: Nerlich Images – Fotolia.com

Arbeitnehmer schieden Ende 2010 aus der Versicherungspflicht aus, wenn ihr Jahresgehalt 49.950 Euro brutto überschritt. Liegt ein Arbeitnehmer 2011 durch eine Gehaltserhöhung mit seinem Jahresgehalt über der neuen Versicherungspflichtgrenze von 49.500 Euro brutto, kann er ebenfalls in die PKV wechseln.

Zu beachten: Arbeitnehmer, die in der GKV einen Wahltarif mit Selbstbehalt vereinbart haben, sind drei Jahre an diese Entscheidung gebunden.

Nehmen Arbeitnehmer 2011 erstmals eine Beschäftigung auf und das Gehalt liegt über der Jahresarbeitsverdienstgrenze von 49.500 Euro, können sie ohne Wartezeit in die PKV wechseln.

Kritiker der PKV dramatisieren den Beitragsanstieg im Alter.

Sie verschweigen, dass auch in der GKV die Beiträge – so 2011 um rund vier Prozent – steigen, höhere Beiträge durch Lohnsteigerungen noch nicht berücksichtigt.

Im Gegensatz zur GKV sorgt die PKV vor: mit einem gesetzlichen Beitragszuschlag und der Alterungsrückstellung. So betrugen 2009 die Alterungsrückstellungen – ohne Pflegeversicherung – nahezu 125 Milliarden Euro.

Für die PKV spricht die Individualität der Vorsorge: beim Arzt, beim Zahnarzt, im Krankenhaus, beim Krankentagegeld. Außerdem ist der Beitrag einkommensunabhängig – auch im Alter bei Bezug einer betrieblichen Altersversorgung.

 

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