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Witwen-Versorgung

Albtraum: drohende Armut

veröffentlicht am 15.03.2011

Sich bei finanzieller Not auf den Staat zu verlassen, ist kein guter Rat. Die staatlichen Leistungen reichen nicht für den gewohnten Lebensstandard aus.

Foto: Lorenz Timm – Fotolia.com

Ein Beispiel: Der Hauptverdiener stirbt, die Mutter widmet sich der Erziehung der Kinder. Kommt die große Witwenrente zur Geltung – 5 Jahre Wartezeit, Kind unter 18 Jahren, Eheschließung nach dem 01.01.2002 – erhält die Witwe 55 Prozent der angewachsenen Rentenansprüche des Verstorbenen. Ausgaben müssen dann überdacht, gestrafft und gestrichen werden.

Vorsorge ist also wichtig, und zwar in Form einer preiswerten Risikolebensversicherung (RLV). Es gilt, die finanzielle Existenz der Familie zu sichern.

Mit der RLV sieht zumindest die finanzielle Situation entspannter aus.

Die Empfehlung dabei: mindestens drei Brutto-Jahresgehälter absichern.

Ein weiterer Aspekt: Soll Armut im Alter ein Fremdwort sein, ist Vorsorge auch unbedingt notwendig. Erhebungen zufolge haben Frauen hier einen erheblichen Nachholbedarf.

Eines ist sicher: Auf die staatliche Rente ist kein Verlass, sowohl, was die eigene, als auch, was die Witwen-Rente anbetrifft.

Laut Statistischem Bundesamt betragen die durchschnittlichen Altersrenten bei Frauen 496 Euro (West) und 696 Euro (Ost) und die Witwen- und Witwer-Renten 547 Euro (West) und 572 Euro (Ost).

 

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