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Unisextarife

Gleichbehandlung für Frauen und Männer

veröffentlicht am 14.09.2011

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte unterschiedliche Versicherungsprämien für Männer und Frauen für rechtswidrig. Spätestens bis zum 21. Dezember 2012 müssen Versicherer das Urteil umsetzen und neue Tarife anbieten. Bestehende Verträge sind vom Urteil ausgenommen.

Bislang kalkulieren Versicherer Beiträge und Leistungen nach dem individuellen Risiko. Geschlechtsspezifische Statistiken kommen zum Tragen. In der Rentenversicherung muss eine Frau – bei gleichen Leistungen – aufgrund der statistisch gesehen längeren Lebensdauer mehr Beitrag aufbringen als ein Mann. Das gilt auch für eine Berufsunfähigkeitsrente. In der Risikolebensversicherung ist es gerade umgekehrt: Der Mann zahlt mehr Beitrag für gleiche Leistungen. Auch die private Krankenversicherung muss das Urteil umsetzen. Wichtige Entscheidungen, wie der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsrente, sollten wegen einer Beitragsersparnis aber nicht aufgeschoben werden.

 

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