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NEU: Steuervergünstigung I

Rüruprente für Senioren

veröffentlicht am 15.09.2005

Auch Senioren profitieren von der neu ab 2005 staatlich geförderten Rüruprente (Schicht 1).

Sie zahlen einen Einmalbeitrag von max. € 20.000 – Verheiratete von max. € 40.000 – in eine sofort beginnende Basisrentenversicherung. Für 2005 gilt: 60 % des Beitrages sind steuerlich absetzbar. Das Finanzamt führt aber eine Günstigerprüfung gem. § 10 Abs. 4a EStG durch. So kann der Einmalbeitrag bis zu einer bestimmten Höhe steuerlich unberücksichtigt bleiben.

Bei Rentenbeginn in 2005 sind 50 % der lebenslangen Rente steuerfrei. Beispiel:

1.000

Rente vor Steuer
Steuerpflichtig € 500

./. €

150

bei 30% Steuern

850

Rente nach Steuer

J.E.

 

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