http://www.versicherungen-mea.de/ Meier & Eichmeier GmbH & Co.KG Assekuranzmakler
Eichendorffstr. 10a, 84088 Neufahrn
Telefon: 08773 / 9613 - 0
http://www.versicherungen-mea.de/

Altersversorgung statt Barlohn

Betriebliche Altersversorgung nach 2008 weiterhin attraktiv!

veröffentlicht am 15.03.2007

Im Jahr 2007 dürfen Arbeitgeber und Arbeitnehmer monatlich bis zu 210 Euro (4% der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung) steuer- und sozialversicherungsfrei für die betriebliche Altersversorgung (bAV) des Arbeitnehmers aufwenden.

Ab dem 01.01.2009 wird für Entgeltumwandlungen voraussichtlich die Sozialversicherungsbefreiung entfallen. Allerdings gibt es hier von sachverständiger Seite her Bemühungen, diese Frist zu verlängern. Für die Politik gibt es auch gute Gründe, will man die Motivation der Arbeitnehmer in ihre Altersversorgung zu investieren, hoch halten.

Aber was tun, wenn die Politik diese notwendige Maßnahme nicht umsetzt? Es gibt schon jetzt eine Alternative. Die zeitliche Begrenzung der Sozialversicherungsbefreiung gilt nur für Entgeltumwandlungen der Arbeitnehmer. Eine arbeitgeberfinanzierte bAV ist sowieso sozialversicherungsfrei, auch über das Jahr 2008 hinaus.

Von daher sollten Arbeitgeber nun verstärkt überlegen, Gehaltserhöhungen – soweit dieses nicht im Widerspruch zu tariflichen Regelungen steht – als bAV statt als Barlohn zu zahlen.

Auch die Umwandlung von steuerund sozialversicherungspflichtigen Vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers in bAV bietet sich an. Viele Tarifverträge sehen dieses schon ausdrücklich vor.

Betriebliche Altersversorgung statt Barlohn ist für alle Beteiligten hoch attraktiv. Sparen doch Arbeitgeber und Arbeitnehmer in jedem Fall die Sozialversicherungsbeiträge und die Arbeitnehmer zusätzlich Steuern.

Außerdem werden Sie als Arbeitgeber Ihrer sozialen Verantwortung gerecht und sorgen für eine zusätzliche Altersversorgung Ihrer Mitarbeiter, die in der Regel dringend erforderlich ist.

T.B.

 

zurück zur Übersicht