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bAV statt VL

Attraktive Alternative

veröffentlicht am 15.09.2006

Werden die Vermögenswirksamen Leistungen (VL) zu Gunsten der betrieblichen Altersversorgung (bAV) eingesetzt, ergeben sich für alle Beteiligten Vorteile.

Sie als Arbeitgeber zahlen Ihren Mitarbeitern vermögenswirksame Leistungen. Dieser Betrag wird bei den Mitarbeitern mit Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen belegt. Auch Sie müssen Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.

Werden die vermögenswirksamen Leistungen hingegen von Ihnen für eine betriebliche Altersversorgung eingesetzt, dann sparen Sie die Sozialabgaben, denn arbeitgeberfinanzierte Beiträge sind grundsätzlich sozialabgabenfrei.

Mit der bAV unterstützen Sie die Altersversorgung Ihrer Mitarbeiter, steuerfrei und sozialabgabenfrei. Ihren Mitarbeitern steht es frei, den VL-Betrag aufzustocken, dann gilt allerdings die Befreiung von den Sozialversicherungsbeiträgen nur bis 2008.

J.E.

 

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