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Betriebliche Altersversorgung

Haben Sie die Entgeltumwandlung in Ihrem Unternehmen schon angeboten?

veröffentlicht am 15.03.2004

Viele Klein- und mittelständische Betriebe im Handwerk, im Einzelhandel und in den Freien Berufen haben die Chancen des Altersvermögensgesetzes noch nicht erkannt. Dabei bietet die arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersversorgung nicht nur den Mitarbeitern große Chancen, sondern auch Ihnen als Arbeitgeber. Sie können so für die nächsten fünf Jahre Ihre Lohnnebenkosten senken!

Seit dem 01.01.2002 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Der Gesetzgeber möchte so die gesetzliche Rentenversicherung entlasten und die eigenverantwortliche Altersvorsorge der Arbeitnehmer fördern.

Sie als Arbeitgeber können den oder die Durchführungswege bestimmen. Damit halten Sie den administrativen Aufwand gering. Das setzt aber voraus, dass Sie Ihren Mitarbeitern die Entgeldumwandlung auch anbieten.

Es gibt fünf Durchführungswege und vielfältige Angebote im Markt. Es gilt also, die für Sie richtigen Lösungen auszuwählen.

Dabei ist zu beachten, dass Ihnen als Arbeitgeber keine Haftungsprobleme und keine Zusatzkosten entstehen.

Außerdem sollen die Angebote für Ihre Mitarbeiter überzeugend und attraktiv sein. Jeder Mitarbeiter muss seine Altersvorsorge heute eigenverantwortlich stärken. Auf die gesetzliche Rentenversicherung allein ist kein Verlass.

T.B.

 

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