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Pensionszusage

Zeitbombe für Gesellschafter-Geschäftsführer?

veröffentlicht am 15.03.2004

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Die Ertragskrise der Kapitalmärkte und unsere ständig steigende Lebenserwartung reißen Lücken in die Rückdeckung von Pensionszusagen. Versäumnisse in der Anpassung verschärfen zudem das Problem.

Durch die Pensionszusage an den Gesellschafter-Geschäftsführer erfährt das Unternehmen zunächst erhebliche Steuervorteile. Die geforderten gesetzlichen Rückstellungen mindern den Gewinn, ein Liquiditätsvorteil stellt sich ein.

In der Vergangenheit unterließen es Unternehmen, für die sich aus den Pensionsrückstellungen aufbauenden Verbindlichkeiten, entsprechende Vermögensanlagen aufzubauen oder anzupassen.

Pensionszusagen ohne entsprechende Rückdeckungen erschweren den Verkauf des Unternehmens, führen gar zur Insolvenz.Überdies wird durch Basel II die Kreditfähigkeit eingeschränkt.

Es erfordert die kaufmännische Sorgfaltspflicht, Vermögenswerte zu schaffen, um so die Pensionsverpflichtungen vom eigentlichen Unternehmensgeschäft abzukoppeln.

Für Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer kann das Fehlen von Finanzmitteln zum Versagen der Pensionszusage führen. Bei Insolvenz erfahren Sie keinen Schutz.

Die Rückdeckung von Pensionszusagen erfolgte in der Vergangenheit meistens über Kapitalversicherungen.

Orientierung für die Höhe der Rückdeckung sollte dabei der Barwert der Richttafeln von Prof.Heubeck gewesen sein.

1998 mussten die Richttafeln 1983 wegen der höheren Lebenserwartung angepasst werden. Eine erneute Anpassung wäre von nöten. Die Richttafeln 1998 begründen nicht den tatsächliche Bedarf an Rückstellungen. Der dort zugrunde liegende Rechnungszins von 6%ist überdies nicht situationsgerecht.

Versäumten Sie es, Ihre Kapitalversicherung den Richttafeln 1998 anzupassen, reicht die Auszahlungssumme nicht aus, Ihre Pensionsverpflichtungen zu bedienen. Überdies verschärft sich das Liquiditätsproblem durch die derzeit reduzierten Überschüsse der Versicherer.

Dramatisch wird es, wenn Sie mit 65 Ihr Unternehmen verkaufen, Ihre Pensionszusage aus der Bilanz herausnehmen wollen. Durchführen könnten Sie dies über eine sofortbeginnende Rente gegen Einmalbeitrag nach der Barwertkalkulation eines Lebensversicherers. Doch woher die Liquidität nehmen, wenn die Finanzmittel nicht ausreichen?

Handeln Sie jetzt! Entschärfen Sie die Zeitbombe Pensionszusage. Zusammen mit Ihrem Steuerberater werden wir Ihnen entsprechende Lösungen aufzeigen.

J.E.

 

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