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BAG: Urteil

Arbeitnehmer gleich behandeln

veröffentlicht am 14.09.2012

Bietet der Arbeitgeber vorbehaltlos über Jahre hinweg seinen Arbeitnehmern bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen den Abschluss eines Versorgungsvertrages an, der u. a. eine Versorgung nach beamtenähnlichen Grundsätzen vorsieht, so ist er aufgrund betrieblicher Übung verpflichtet, allen Arbeitnehmern, die die Voraussetzungen erfüllen, den Abschluss eines inhaltsgleichen Versorgungsvertrages anzubieten.
Bundesarbeitsgericht (BAG)
vom 15.05.2012, Az. 3 AZR 128/11

 

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