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Absicherung von Unternehmensleitern

Nachholbedarf im Mittelstand

veröffentlicht am 15.03.2009

Bei schuldhafter Pflichtverletzung haften Sie als Unternehmenslenker gegenüber dem Unternehmen oder Dritten unbeschränkt mir Ihrem gesamten Privat- Vermögen.

Für Geschäftsführer, Beiräte, Vorstände und Aufsichtsräte gibt es deshalb eine spezielle Vermögensschadenhaftpflicht- Versicherung: die D & O Police (Directors- and-Officers-Liability-Police). Nach einer aktuellen Studie nutzen bereits rund 60 Prozent der börsennotierten deutschen Unternehmen diese Sicherheiten für ihr Management. Viele Manager in DAX-Unternehmen machen eine D & O Police sogar zur Bedingung bei der Einstellung.

Nachholbedarf gibt es allerdings im Mittelstand. Nur 13 Prozent der Mittelständler verfügen über eine D & O Police.

Der Vorstand oder Geschäftsführer haftet beispielsweise persönlich, wenn:

  • der Lagebericht nicht oder nur unzureichend auf die Risiken der künftigen Unternehmensentwicklung eingeht
  • Werbematerial hergestellt wird, das wegen Wettbewerbswidrigkeiten nicht verwendet werden darf
  • es unterlassen wird, Subventionstöpfe rechtzeitig anzuzapfen

Tipp: Wir empfehlen Mittelständlern unbedingt, die D & O Police zu nutzen. Vermeiden Sie diese großen Risiken und fragen Sie ein Angebot an.

 

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