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Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG)

Gameboy und Tamagotchi nicht für die Mülltonne

veröffentlicht am 15.03.2006

Die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten bringt mit dem neuen Elektrogesetz (ElektroG) in Deutschland zusätzliche Anforderungen an die Privatwirtschaft.


Im Sinne des Umweltschutzes beschränkt es die Verwendung gefährlicher Stoffe und regelt die Herstellerverantwortung für den Elektro- und Elektronikschrott in 10 Kategorien:

  • Haushaltsgroßgeräte
  • Haushaltskleingeräte
  • IT-und Telekommunikation
  • Unterhaltungselektronik
  • Beleuchtungskörper
  • Elektrische Werkzeuge
  • Spielzeug, Sport- und Freizeitgeräte
  • Medizinische Geräte
  • Überwachungs-/Kontrollinstrumente
  • Automatische Ausgabegeräte

Alle Hersteller, Importeure, Händler und Kommunen dieser definierten Geräte sind zukünftig für die Entsorgung von Elektronik-Geräten verantwortlich und müssen sich registrieren lassen.

Es wurde dafür das EAR (Elekronik Altgeräte Register) gegründet. Was ändert sich für die Unternehmer und worauf muss geachtet werden:

  • Registrierung des Unternehmens
  • Geräte-Kennzeichnung
  • monatliche Meldepflicht, wie viele Geräte verkauft/entsorgt worden sind
  • erteilten Abholaufträgen der EAR muss sofort entsprochen werden

Zusätzlich muss eine Entsorgungsgarantie in Form einer Bürgschaft mittels eines Treuhänders erbracht werden.

Die Gebühren werden mengenunabhängig über die Verwaltungsstelle auf die Anzahl der Hersteller/Händler umgelegt.

Es macht also keinen Unterschied, ob Hersteller/Händler nur 50 kg oder 50 Tonnen Schrott verantworten.

Es bedeutet künftig, dass die Hersteller/Händler gemeinsam die bisherigen Altgeräte entsorgen müssen. Volle Container werden von den kommunalen Sammelstellen bei der EAR gemeldet. Diese sucht einen Hersteller/Händler aus, der die Entsorgung vornimmt. Alle daraus entstehenden Kosten trägt der beauftragte Unternehmer.

Grundsätzlich gilt: Wer an den Endverbraucher ein Produkt abgibt, muss die Verantwortung für die Entsorgung tragen.

Für den Endverbraucher bedeutet es, dass sie ihre Altgeräte nicht mehr in den Hausmüll geben dürfen. Sie müssen künftig kommunale Sammelstellen oder direkt den Hersteller/Händler zwecks Entsorgung ansteuern.

Zum 01.06.2006 tritt die Richtlinie für die Beschränkung zur Verwendung von gefährlichen Stoffen (Schwermetalle wie Cadmium oder Blei) in Kraft.

Wichtig: Sofern Sie als Hersteller/ Händler gegen die neuen Vorschriften verstoßen, unterliegen Sie mit Ihren Produkten einem Verkaufsverbot!

S.B.

 

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