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Umwelthaftung

Haftung für übergreifende Feuerschäden

veröffentlicht am 15.09.2004

Die Umwelthaftpflicht Basisversicherung deckt auch das Risiko ab, wenn aufgrund eines Feuers, das von dem Versicherungsgrundstück ausgeht, Schadenersatzansprüche von Dritten an den Versicherungsnehmer gerichtet werden.

Beispiel:
In einem Reisebüro wurde am Abend vergessen, die Kaffeemaschine auszuschalten. In der Nacht überhitzt die Kaffeemaschine und entfacht einen Brand, der auf das benachbarte Wohngebäude übergreift. Der Eigentümer des Wohngebäudes richtet seine Schadenersatzansprüche an den Inhaber des Reisebüros.

Die Umwelthaftpflicht Basisversicherung beschränkt die Haftung auf Schadenereignisse, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Flugkörperabsturz oder -aufprall von dem Versicherungsgrundstück ausgehen.

Versichert sind die Sach- und Vermögensfolgeschäden.

In den aktuellen Betriebshaftpflichtbedingungen sind diese übergreifenden Schäden im Rahmen der Umwelthaftpflicht-Basisversicherung in der Regel mit einer selbstständigen Deckungssumme mitversichert. Eine Erhöhung dieser Deckungssumme ist unabhängig von der Summe für Personen- und Sachschäden individuell möglich.

S.B.

 

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