http://www.santelmann-bertram.de/ Santelmann & Bertram Versicherungsmakler GmbH & Co. KG
Ferdinandstr. 12, 20095 Hamburg
Telefon: 040 / 7 610 610
http://www.santelmann-bertram.de/

Neues Geräte- und Produktsicherheitsgesetz

Rückrufkosten-Haftpflichtversicherung für Unternehmen immer wichtiger

veröffentlicht am 15.09.2004

Am 1. Mai 2004 ist ein neues Geräte- und Produktsicherheitsgesetz in Kraft getreten. Experten gehen von einer Verschärfung der Produkthaftung aus und rechnen mit einer Zunahme von Rückrufaktionen. Die Notwendigkeit einer Rückrufkosten-Haftpflichtversicherung gewinnt somit immens an Bedeutung.

Immer neue Hiobsbotschaften in der Presse machen deutlich, dass Rückrufaktionen in den letzten Jahren erheblich zugenommen haben. Nach dem aktuellen Gesetz sind umfangreiche Maßnahmen notwendig, die Sicherheit und Gesundheit von Verbrauchern und unbeteiligten Dritten schützen sollen. So sind u.a. angemessene Vorkehrungen zur Vermeidung von Gefahren zu treffen, zur Durchführung von wirksamen Warnungen und Rückrufaktionen.

Ein weiterer Schritt in Richtung amerikanische Rechtsverhältnisse ist die Selbstanzeigepflicht: Nach dem neuen Gesetz sind Hersteller und Importeure nun gezwungen, die Verbraucherschutzbehörden über eine Personenschadengefahr zu informieren, die von einem durch sie vertriebenen Produkt ausgeht. Auch von Teilprodukten kann eine Gefährdung ausgehen. Die Zulieferer dieser Produkte müssen im Falle eines Rückrufes damit rechnen, vom Hersteller für die entstandenen Kosten in Anspruch genommen zu werden.

Zur Durchsetzung des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes haben die Behörden weitreichende Befugnisse erhalten: Wenn der Hersteller oder Händler seiner Pflicht zum Rückruf gefährdender Produkte nicht nachkommt, können die Behörden selbst die Öffentlichkeit warnen und den Rückruf und die Vernichtung der unsicheren Produkte anordnen. Somit steht es nicht mehr nur im eigenen Ermessen des Herstellers oder Händlers, ob eine Rückrufaktion gestartet wird. Die bisher nur aus gefestigter Rechtsprechung bestehende Rückrufverpflichtung ist somit jetzt gesetzlich vorgeschrieben.

Eine Betriebs-Haftpflichtversicherung deckt lediglich die Schadenersatzansprüche Dritter aus bereits eingetretenen Personen- und Sachschäden. Daher bieten einige Versicherer für die genannten Risiken eine Rückrufkosten-Haftpflichtversicherung an. Diese Versicherung deckt die Kosten der Schadenverhütung, wenn eine gesetzliche Rückrufverpflichtung für den Versicherungsnehmer besteht.

M.P.

Versichert sind die Kosten für:
  • Benachrichtigungen und Produktwarnungen für Verbraucher
  • Vorsortierung, Rücktransport, Überprüfung und Zwischenlagerung der betroffenen Produkte
  • Austausch des Gesamtproduktes oder einzelner Teile
  • Beseitigung und Vernichtung der Produkte
  • Ablauf und Erfolgskontrolle der Rückrufaktion
  • Abwehr unberechtigt veranlasster Rückrufe Dritter

 

zurück zur Übersicht