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Kfz-Versicherung

Abzug Lohnnebenkosten

veröffentlicht am 16.09.2013

Sie sind unschuldig in einen Unfall verwickelt. Ihr beschädigtes Fahrzeug wollen Sie nicht reparieren lassen, sondern die Reparaturkosten auf GutachtenBasis abrechnen.

In der Vergangenheit weigerten sich Versicherer, Sozialabgaben und Lohnnebenkosten in voller Höhe zu übernehmen.

Versicherer hielten es für gerechtfertigt, Kosten jeweils pauschal um zehn Prozent wegen nicht anfallender Sozialabgaben (beziehungsweise Lohnnebenkosten) zu kürzen.

In einem aktuellen Urteil sah der Bundesgerichtshof (BGH) das nun anders.

Das Gericht gab den Klägern Recht, die auf einer ungekürzten Berücksichtigung aller Lohnnebenkosten bestanden hatten.

Bei Abrechnung auf Gutachten-Basis wird die Mehrwertsteuer auch weiterhin nicht ersetzt. BGH vom 19.02.2013, Az. VI ZR 69/12

 

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