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Wohnungstür abschließen!

veröffentlicht am 15.03.2006

Wohnungstür abschließen!
Im strittigen Fall hatte ein Mieter die verglaste Wohnungstür nur zugezogen statt diese abzuschließen. Die Einbrecher hatten es so sehr einfach. Sie schlugen die Scheibe ein und drückten die Klinke von innen runter, sodass sich die Tür leicht öffnen ließ. Die Hausratversicherung lehnte eine Schadensregulierung ab. Die Richter schlossen sich der Meinung des Versicherers an. Unsere Empfehlung: Die Wohnungstür nur zuziehen reicht nicht. Schließen Sie ab, vor allem nachts, auch wenn Ihre Wohnungstür keinen Glaseinsatz hat.
Az. OLG Oldenburg 3 U 34/05

 

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