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Nutzungsausfall bei KH-Schaden

veröffentlicht am 15.03.2006

Nutzungsausfall bei KH-Schaden
Bei einem unverschuldeten Kraftfahrzeug-Haftpflichtschaden (KH) sollte die Haftpflicht Ihres Unfallgegners den Schaden zügig regulieren. Verzögert der Versicherer die Regulierung muss im Totalschadenfall Nutzungsausfall auch über die übliche Wiederbeschaffungszeit von 14 Tagen hinaus gezahlt werden. Im verhandelten Fall waren dieses zusätzlich 130 Tage. Der Nutzungsausfall war damit sogar höher als der Zeitwert des PKW.
BGH Az. VI ZR 112/04

 

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