http://www.santelmann-bertram.de/ Santelmann & Bertram Versicherungsmakler GmbH & Co. KG
Ferdinandstr. 12, 20095 Hamburg
Telefon: 040 / 7 610 610
http://www.santelmann-bertram.de/

Urteil Bundesarbeitsgericht

bAV: Unverfallbarkeit

veröffentlicht am 17.03.2014

Bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses war der Kläger 27 Jahre alt und erfüllte damit die gesetzlichen Voraussetzungen für die Unverfallbarkeit einer Anwartschaft nicht, weil er vor der Vollendung des 30. Lebensjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden war. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Unverfallbarkeit verstoßen weder gegen Europa- noch gegen Verfassungsrecht. Bundesarbeitsgericht vom 28.05.2013, Az. 3 AZR 635/11

 

zurück zur Übersicht