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Radfahrer ohne Licht haften!

veröffentlicht am 15.09.2005

Radfahrer ohne Licht haften!
Zwei Radfahrer befuhren eine Landstrasse ohne Licht. Eine Autofahrerin bemerkte die Radfahrer zu spät und kam beim Überholen ins Schleudern. Die Beifahrerin wurde dabei getötet und die Autofahrerin verletzt. Die Fahrerin verklagte die Radfahrer auf Schadensersatz und bekam Recht. Nach Auffassung des Gerichts hätte der Unfall bei beleuchteten Fahrrädern wahrscheinlich vermieden werden können. Auch für Radfahrer gilt die Vorschrift, dass Fahrzeuge bei Dunkelheit zu beleuchten sind. Die Radfahrer müssen zu 60% Schadenersatz zahlen.
OLG Frankfurt/Main Az. 24 U 201/03

S.B.

 

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