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Keine Krankenversicherung?

veröffentlicht am 15.09.2005

Keine Krankenversicherung?
Wer sich ohne Versicherungsschutz in ein Krankenhaus begibt, muss die Behandlungskosten selbst bezahlen. Dieses gilt auch dann, wenn der Patient irrtümlich glaubt, dass über die Familienversicherung der gesetzlichen Kasse Versicherungsschutz bestehen würde. Das Risiko, dass die Kosten durch eine Versicherung abgedeckt sind, trägt allein der Patient.
BGH Az. III ZR 351/04

S.B.

 

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