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Alterseinkünftegesetz

Ist das Ende steuerfreier Lebensversicherungen gekommen?

veröffentlicht am 15.03.2004

Alterseinkuenftegesetz Aufwendungen für Altersvorsorge und Einkünfte im Alter sollen steuerlich neu geordnet werden. Das sieht ein Entwurf des Bundes-Finanzministeriums (BMF) vom 20.10.2003 vor.

Damit folgt der Gesetzgeber einer Maßgabe des Bundesverfassungsgerichtes. Die Neuregelung soll zum 01.01.2005 in Kraft treten.

Im Gesetzesentwurf wurden viele Vorschläge der Rürup-Kommission aufgegriffen. Grundlage ist die zukünftige nachgelagerte Besteuerung der Altersbezüge.

Das Steuerprivileg für kapitalbildende und fondsgebundene Lebens- und Renten-Versicherungen soll dem Entwurf zufolge für Verträge abgeschafft werden, die ab Inkrafttreten der Neuregelung – also nach dem 01.01.2005 – abgeschlossen werden.

Im Gegenzug sieht der Gesetzesentwurf eine Neuregelung bei der steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge vor. Danach sollen Beiträge zu gesetzlichen Rentenversicherungen, zu berufsständischen Versorgungen und neue private Leibrentenversicherungen absetzbar sein.

Durch die Neuregelung wird die Flexibilität beim Aufbau Ihrer Altersvorsorge aber wesentlich eingeschränkt werden.

Bei privaten Renten soll der Abzug von der Steuer nur noch gelten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
• nicht vererblich
• nicht veräußerlich
• nicht übertragbar
• nicht kapitalisierbar.

Nach Lesart des Entwurfes müssten alle Verträge begünstigt bleiben, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen worden sind. Sichern Sie sich deshalb jetzt die steuerfreie Auszahlung von kapitalbildenden und fondsgebundenen Lebens- und Renten-Versicherungen.

M.W.

 

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