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Alterseinkünftegesetz (AltEinKG)

Jahrzehnte bewährte Vorteile entfallen ab 2005

veröffentlicht am 15.09.2004

Ab dem 01.01.2005 werden Alterseinkünfte schrittweise individuell besteuert werden. Der Gesetzgeber spricht zukünftig nicht mehr vom 3-Säulen-Modell, sondern vom 3-Schichten-Modell. Ein Überblick:

Schicht

Produkte

Förderung ab 2005

1. Basisversorgung

a) Gesetzliche Rente
b) berufsständische Versorgungen
c) Private Renten
Neu ab 2005:
nicht vererbbar, nicht beleihbar, Fälligkeit ab 60. Lebensjahr

- Beitrag bis 20.000 EUR für Alleinstehende,
- Beitrag bis 40.000 EUR für Verheiratete
- 2005: davon 60% jährlich 2% steigend
- Ab 2025: 100%
- Abzüglich Arbeitgeberanteile!

2. Kapitalgedeckte Zusatzversorgung

a) Betriebliche Altersversorgung
b) Riester-Rente

- Keine Pauschalbesteuerung für neue Direktversicherungen,
- dafür Erhöhung der bisherigen Förderung um 1.800 EUR jährlich

3. Kapitalprodukte

Ab dem 01.01.2005 abgeschlossene private Lebens- und Rentenversicherungen

Kapitauszahlung voll steuerpflichtig, es sei denn: Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr, Laufzeit mindestens 12 Jahre, dann werden die Erträge (Versicherungsleistung minus entrichtete Beiträge) nur zu 50% besteuert.

 

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