Alterseinkünftegesetz (AltEinKG)
Jahrzehnte bewährte Vorteile entfallen ab 2005
veröffentlicht am 15.09.2004
Ab dem 01.01.2005 werden Alterseinkünfte schrittweise individuell besteuert werden. Der Gesetzgeber spricht zukünftig nicht mehr vom 3-Säulen-Modell, sondern vom 3-Schichten-Modell. Ein Überblick:
Schicht |
Produkte |
Förderung ab 2005 |
1. Basisversorgung |
a) Gesetzliche Rente
b) berufsständische Versorgungen
c) Private Renten
Neu ab 2005:
nicht vererbbar, nicht beleihbar, Fälligkeit ab 60. Lebensjahr |
- Beitrag bis 20.000 EUR für Alleinstehende,
- Beitrag bis 40.000 EUR für Verheiratete
- 2005: davon 60% jährlich 2% steigend
- Ab 2025: 100%
- Abzüglich Arbeitgeberanteile! |
2. Kapitalgedeckte Zusatzversorgung |
a) Betriebliche Altersversorgung
b) Riester-Rente |
- Keine Pauschalbesteuerung für neue Direktversicherungen,
- dafür Erhöhung der bisherigen Förderung um 1.800 EUR jährlich |
3. Kapitalprodukte |
Ab dem 01.01.2005 abgeschlossene private Lebens- und Rentenversicherungen |
Kapitauszahlung voll steuerpflichtig, es sei denn: Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr, Laufzeit mindestens 12 Jahre, dann werden die Erträge (Versicherungsleistung minus entrichtete Beiträge) nur zu 50% besteuert. |
|
|
Weiterempfehlen:
zurück zur Übersicht