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Alterseinkünftegesetz (AltEinKG)

Besteuerung gesetzlicher Renten ab 2005

veröffentlicht am 15.09.2004

Aktuelle Altersrenten, sowie Renten, die im Jahr 2005 zum ersten Mal gezahlt werden, erhalten einen Besteuerungsanteil von 50%.

Beispiel:

Jahresrente 2005

EUR 12.000

Freibetrag 50% = EUR 6.000

 

Besteuerungsanteil 50%

EUR 6.000

Werbungskosten

EUR 102

zu versteuern

EUR 5.898

Dieses gilt auch für Bezieher einer privaten Rente nach der "Basisversorgung" aus der 1. Schicht.

Der persönliche Rentenfreibetrag (im Beispiel EUR 6.000) bleibt zeitlebens konstant. Rentenerhöhungen werden zu 100% steuerpflichtig. Das zu versteuernde Einkommen ändert sich:

Jahresrente

mit Erhöhungen

EUR 14.400

Rentenfreibetrag aus 2005 EUR

EUR 6.000

Werbungskosten

EUR 102

zu versteuern

EUR 8.298

Der Besteuerungsanteil steigt für Neurentner um jährlich 2%, ab 2021 um 1%.
Ab 2040 beträgt der Besteuerungsanteil für Neurentner 100%.

J.E.

 

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