http://www.santelmann-bertram.de/ Santelmann & Bertram Versicherungsmakler GmbH & Co. KG
Ferdinandstr. 12, 20095 Hamburg
Telefon: 040 / 7 610 610
http://www.santelmann-bertram.de/

Pflegeversicherung

Pflegefall Sozialversicherung

veröffentlicht am 15.01.2006

Erst 1995 wurde die Pflegeversicherung als weiterer Zweig der Sozialversicherung eingeführt. Bereits damals warnten Fachleute davor, trotz der bekannten demografischen Probleme das Umlageverfahren anzuwenden.

Pflegebedürftigkeit ist ein trauriges Schicksal für den Betroffenen. Rund 1,9 Millionen Menschen sind heute bereits pflegebedürftig. Mit der zunehmenden Alterung der deutschen Bevölkerung wird ihre Zahl deutlich ansteigen. Die Rürup-Kommission beispielsweise geht von 3,4 Millionen Pflegebedürftigen im Jahr 2040 aus.

Die Pflegebedürftigkeit ist aber auch ein finanzielles Desaster. Die stationäre Pflege in einem entsprechenden Heim kostet heute zwischen 3.000 und 3.500 € im Monat. Bei einer durchschnittlichen Pflegedauer von rund acht Jahren bedeutet das, dass während dieser Zeit der Gegenwert eines Einfamilienhauses von rund 250.000 bis 330.000 € aufgebraucht wird.

Die Pflegeversicherung, die als Pflichtversicherung für alle gesetzlichen und privaten Patienten besteht, sollte einen wesentlichen Teil dieser Kosten übernehmen. Nicht nur das eigene Vermögen soll geschützt werden, auch Kinder sollten vor dem Zugriff des Sozialamtes bewahrt werden, sofern pflegebedürftige Eltern die Kosten nicht allein aufbringen können.

Tatsache ist jedoch, dass die Leistungen bereits bei der Einführung der Pflegeversicherung nicht ausreichten. Maximal werden in der höchsten Pflegestufe 1.432 € geleistet, nicht einmal die Hälfte der oben genannten Kosten eines stationären Pflegeplatzes. Und diese Leistungen wurden in den vergangenen zehn Jahren nicht angepasst, d.h. allein durch die Inflation verlieren sie immer mehr an Wert.

Auf der Tagesordnung der neuen Bundesregierung steht die Pflegeversicherung ganz oben. Einerseits sollen die Leistungen nach zehn Jahren erstmals angehoben werden, andererseits sind die Reserven der gesetzlichen Pflegeversicherung vollkommen aufgebraucht. Die Konsequenz: Um den Beitragssatz nicht allzu stark steigen zu lassen, wird über die Herausnahme zum Beispiel der Leistungen nach Pflegestufe 1 nachgedacht.

 

zurück zur Übersicht