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Urteil des BGH zum Unfallbegriff

veröffentlicht am 16.09.2009

Der BGH hatte sich damit zu beschäftigen, ob eine Eigenbewegung – ein bewusstes Ausweichen mit der Folge eines Bandscheibenvorfalls mit Dauerschaden – ein Unfall ist. Nach Auffassung des BGH sei im verhandelten Fall die Gesundheitsschädigung durch eine eigene, in ihrem Verlauf nicht willensgesteuerte Bewegung des Klägers ausgelöst worden, die dem Tritt auf die tiefer als der Plattenweg gelegene Grünfläche gefolgt sei. Als Unfall ist damit jedes vom Versicherten nicht beherrschbare und in Bezug auf die dadurch verursachte Gesundheitsschädigung unfreiwillige Geschehen anzusehen (BGH-Urteil vom 28.01.2009, Az. IV ZR 6/08).

 

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