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Krankenkassen

Kehrtwende

veröffentlicht am 15.09.2009

Zum 1. Januar 2009 wurde Selbstständigen der gesetzliche Anspruch auf Krankentagegeld gestrichen.

Entschieden sich Selbstständige daraufhin für einen Wahltarif mit Krankentagegeld, so lief dieser zum 31. Juli 2009 automatisch aus. Auf Antrag gilt seit dem 1. August 2009 für Selbstständige wieder die alte Regelung. Vorsicht: Ihre Entscheidung bindet Sie drei Jahre an die Kasse. Prüfen Sie besser gleich ein privates Krankentagegeld. Fragen Sie uns!

 

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