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Gerichtsurteil

Rauchwarnmelder Duldungspflicht des Mieters

veröffentlicht am 15.03.2016

Mieter haben eine Duldungspflicht beim Einbau von Rauchwarnmeldern durch den Vermieter, auch dann, wenn der Mieter bereits Rauchwarnmelder in seiner Wohnung installiert hatte. Das Gericht vertrat unter anderem die Auffassung, dass der Einbau und die spätere Wartung der Rauchwarnmelder für das gesamte Gebäude „in einer Hand“ ein hohes Maß an Sicherheit gewährleisten, das zu einer nachhaltigen Verbesserung auch im Vergleich zu einem Zustand führt, der bereits durch den Einbau der vom Mieter selbst ausgewählten Rauchwarnmelder erreicht ist.
BGH vom 17.06.2015, Az. VIII ZR 216/14

 

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