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Steueränderungen 2010

Entlastung für Arbeitnehmer und Selbstständige

veröffentlicht am 17.03.2010

Seit diesem Jahr profitieren Arbeitnehmer und Selbstständige von deutlichen steuerlichen Entlastungen. Insbesondere das Konjunkturpaket II soll den Konsum anheizen. Das erscheint attraktiv, aber ist es auch sinnvoll?

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Bürgerentlastungsgesetz
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Eigenanteil aller Krankenversicherungsbeiträge für eine Basis-Absicherung steuerfrei gestellt werden muss. Profitieren werden nach Angaben des Bundesfinanzministeriums 16,6 Millionen Bürger in Höhe von rund 10 Milliarden Euro. Bis 2013 summieren sich die Entlastungen sogar auf jährlich rund 13 Milliarden Euro.

Was bedeutet das konkret?
Arbeitnehmer können jährlich mit einigen Hundert Euro Steuerentlastung rechnen. Es macht keinen Unterschied, ob ein Durchschnittsverdienst oder ein Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze vorliegt.

Die höchsten Sonderausgabenabzüge ergeben sich bei Selbstständigen, die ihre Beiträge allein finanzieren müssen und Ehefrau und Kinder mitversichert haben. Ersparnisse von mehreren Tausend Euro sind möglich.

Bei Selbstständigen, die ihre Altersversorgung zum weit überwiegenden Teil über private Lebens- und Rentenversicherungen bestreiten, kann sich nach der Günstigerprüfung des Finanzamtes herausstellen, dass die alte bis Ende 2004 gültige Regelung günstiger ist.

Eingeschränkte Vorsorgepauschale
Gleichzeitig sieht das Gesetz eine Begrenzung für den steuerlichen Abzug von sonstigen Vorsorgeaufwendungen vor. Beiträge zu einer Berufsunfähigkeits-, Haftpflicht- oder Unfallversicherung sind ab 2010 nur dann steuerlich abzugsfähig, wenn die Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen durch die Kranken- und Pflegekassenbeiträge noch nicht ausgeschöpft sind.

Die Höchstgrenze beträgt für Arbeitnehmer und Beihilfeberechtigte 1.900 Euro und für Steuerpflichtige, die ihre Krankenversicherung allein tragen, 2.800 Euro. Für Verheiratete gilt bei Zusammenveranlagung der doppelte Betrag.

Wachstumsbeschleunigungsgesetz
Das Konjunkturpaket II bringt vor allem Familien mit Kindern mehr Geld. Ab 2010 steigt der Kinderfreibetrag um 984 Euro auf 7.008 Euro im Jahr. Außerdem erhöhte sich das Kindergeld um monatlich 20 Euro.

Zusätzlich ist der Grundfreibetrag für alle Ledigen um 170 Euro auf 8.004 Euro gestiegen; für alle Verheirateten um 340 Euro auf 16.009 Euro.

Konsumieren oder sparen?
Fast alle Steuerpflichtigen haben ab 2010 deutlich mehr Nettoeinkommen zur Verfügung. Was ist nun sinnvoller? Alles auf den Kopf hauen oder sparen und Eigenverantwortung zeigen?

Die meisten Bürger haben einen erheblichen Versorgungsbedarf für das Alter, für den Fall der Berufsunfähigkeit und für den Pflegefall. Häufig werden diese Probleme verdrängt. Jetzt heißt es Spielräume und Chancen nutzen. Ein vollständiger Konsumverbrauch der gesparten Steuern wäre sicherlich fahrlässig.

 

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