http://www.santelmann-bertram.de/ Santelmann & Bertram Versicherungsmakler GmbH & Co. KG
Ferdinandstr. 12, 20095 Hamburg
Telefon: 040 / 7 610 610
http://www.santelmann-bertram.de/

Berufsunfähigkeit I

veröffentlicht am 15.03.2010

Der anlässlich der Beantwortung von Gesundheitsfragen bei Anbahnung des Versicherungsvertrages arglistig getäuschte Versicherer ist bei einer Anfechtung nicht darauf beschränkt, den abgeschlossenen Vertrag insoweit bestehen zu lassen, als er ihn auch ohne die Täuschung abgeschlossen hätte. Erlangt der Versicherer im Vertrauen auf die Wirksamkeit einer zu weit gefassten und deshalb unwirksamen Schweigepflichtentbindung Informationen über den Gesundheitszustand des Versicherten, die eine arglistige Täuschung durch unrichtige Beantwortung von Gesundheitsfragen aufdecken, führt dies nicht in jedem Fall zur Unverwertbarkeit dieser Erkenntnisse. (BGH vom 28.10.09, Az. IV ZR 140/08)

 

zurück zur Übersicht