Haftpflicht
Neue E-Mobilität – richtig versichern
veröffentlicht am 16.09.2019
E-Mobilität ist voll im Trend. Bei der Produktvielfalt fällt eine Entscheidung
schwer. Wir versuchen, Ihnen einen kleinen Überblick zu verschaffen.
E-Scooter/Elektrotretroller:
Am 15.06.2019 ist die Verordnung für
Elektrokleinstfahrzeuge in Kraft getreten,
die auch für E-Scooter gilt. Bevor
ein solches Fahrzeug im öffentlichen
Verkehrsraum genutzt werden darf,
müssen allerdings einige Bedingungen
erfüllt sein. Ein Elektrokleinstfahrzeug
muss verkehrssicher sein. Es braucht
eine Lenk- oder Haltestange, muss zwei
voneinander unabhängige Bremsen
haben,
steuerbar sein und eine Beleuchtungsanlage
haben. Vor allen Dingen
muss es über eine Allgemeine Betriebserlaubnis
oder Einzelbetriebserlaubnis
verfügen. Die Fahrzeuge dürfen
nicht schneller als 20 km/h fahren und der Fahrer muss mindestens 14 Jahre
alt sein. E-Scooter sind nicht zulassungs-,
aber versicherungspflichtig. Aus
diesem Grund wurde ein neuer Versicherungsnachweis
in Form einer klebbaren
Versicherungsplakette eingeführt. E-Bike/E-Fahrrad:
Das E-Bike lässt sich aus eigener Motorkraft
bewegen, ohne dass der Fahrer
treten muss. Es benötigt ein gültiges
Versicherungskennzeichen wie bei
einem
Mofa. Speed-Pedelec:
Der Fahrer wird beim Treten unterstützt.
Die Unterstützung endet beim Speed-
Pedelec bei 45 km/h, daher wird ein
gültiges
Versicherungskennzeichen wie
beim E-Bike benötigt. Pedelec:
Auch hier wird der Fahrer beim Treten
unterstützt, allerdings endet die Unterstützung
bei 25 km/h. Beim Pedelec
reicht eine Privathaftpflicht aus. Hoverboard/E-Scooter über 20 km/h:
Diese Fahrzeuge dürfen nicht im öffentlichen
Raum genutzt werden! Daher gibt
es keine Versicherungslösung! |
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