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Was Sie als Wohnungseigentümer und Mieter wissen sollten

Unbedingt Unterversicherung vermeiden!

veröffentlicht am 15.09.2008

Die Versicherungssumme sollte immer aktuell sein. Diesen Wert exakt zu ermitteln, macht Mühe. Das lohnt sich aber! Denn ist die Versicherungssumme zu niedrig, liegt eine Unterversicherung vor. Das bedeutet: Abzug bei einem Totalschaden und bei kleineren Schäden nur ein anteiliger Schadensersatz.

Antragsfragen nach Größe, Ausbau und Ausstattung müssen deshalb vom Versicherungsnehmer richtig beantwortet werden. Auf dieser Basis berechnet der Versicherer die Versicherungssumme. Dabei wird Unterversicherungsverzicht vereinbart.

Die Wohngebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser wird zumeist vom Hausverwalter abgeschlossen. Wohnungseigentümer, die ihre Wohnung luxuriös ausbauen, sollten das dem Verwalter frühzeitig ankündigen. Dann muss die Versicherungssumme überprüft werden, um den Unterversicherungsverzicht nicht zu verlieren.

Verwalter sollten sich deshalb regelmäßig vergewissern, ob Wohnungseigentümer alle An-, Ausoder Umbauten angezeigt haben.

Dabei geht es beispielsweise um Bodenbeläge, Einbaumöbel, Markisen, sanitäre Anlagen und Armaturen. Als Wohnungseigentümer haben Sie für diese Sachen Versicherungsschutz über die Wohngebäudeversicherung. Sie können sie aber auch in Ihre Hausratversicherung einschließen.

Die in das Gebäude eingebauten Dinge sind aber nicht versichert, wenn sie von Ihnen als Mieter auf eigene Kosten angeschafft wurden und Sie dafür die Gefahren tragen. Wir beraten Sie gern umfassend zu diesem Thema!

 

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