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Geschäftsversicherung

Unbenannte Gefahren

veröffentlicht am 15.03.2011

Die Mitversicherung sogenannter unbenannter Gefahren stellt eine sinnvolle Ergänzung Ihrer Inhalts- und Betriebsunterbrechungs-Versicherung dar.

Neben den üblichen versicherten Gefahren wird auch eine Entschädigung für versicherte Sachen geleistet, die durch eine plötzliche, unvorhergesehene, von außen einwirkende Ursache zerstört oder beschädigt werden.

Es gilt das Prinzip:
Alles ist versichert, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.

Bekannte Schadenbeispiele sind: innere Unruhen, Rauch/Ruß, Seng- oder Vandalismusschäden, Überschallknall, Verschmutzung von Fassaden durch Graffiti und böswillige Beschädigungen.

Die üblichen Ausschlüsse gelten auch hier: Schäden durch Kriegsereignisse, Kernenergie und Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt werden.

Aufgrund des verhältnismäßig geringen Mehrbeitrages ist die Mitversicherung unbenannter Gefahren in jedem Fall zu empfehlen.

 

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