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Wohngebäude- und Hausrat-Versicherung

Wer entschädigt eigentlich die Einbauküche?

veröffentlicht am 15.03.2011

Im Sprachgebrauch wird häufig der Begriff der Einbauküche verwendet, obwohl es sich tatsächlich um eine Anbauküche handelt.

Als Einbauküche im eigentlichen Sinne ist eine Küche zu verstehen, die ganz speziell für einen bestimmten Raum angefertigt und individuell gestaltet wurde. Die Einbauküche ist über das Wohngebäude mitversichert.

Eine Küchenzeile, deren Zwischenräume durch den Einbau von Blend- und Passleisten geschlossen wurden, ist eine sogenannte Anbauküche. Diese kann abgebaut und an einem anderen Ort wieder aufgebaut werden.

Zuständig ist dann die Hausratversicherung.

Um bei Mietverträgen Zweifel auszuräumen, empfiehlt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV), bei vom Vermieter eingebauten Küchen die Entschädigung über das Gebäude zu regeln und bei vom Mieter eingebauten Küchen über den Hausrat.

 

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