http://www.santelmann-bertram.de/ Santelmann & Bertram Versicherungsmakler GmbH & Co. KG
Ferdinandstr. 12, 20095 Hamburg
Telefon: 040 / 7 610 610
http://www.santelmann-bertram.de/

Elementarschadenversicherung

Ist jede Überflutung auch versichert?

veröffentlicht am 15.03.2007

Starkregenfälle nehmen zu. Auch die Klimaforscher gehen von stürmischen Zeiten mit deutlich höheren Niederschlägen aus. Zwangsläufig werden die Keller nass!

Elementarschadenversicherung

Handelt es sich um einen Elementarschaden? Wie sieht es im Detail mit dem Versicherungsschutz aus?

Mit einem höchst richterlichen Entscheid ist klar festgelegt worden, dass nicht nur Schäden infolge unmittelbar hineingelaufenen Wassers (über Treppen oder Fenster) versichert sind. Nach Auffassung der Bundesrichter liegt auch ein Überschwemmungsschaden vor, wenn aufgestautes Wasser durch das Erdreich ins Gebäude eindringt und dadurch Schäden verursacht.

Im Schadenfall muss also geprüft werden, wie das Wasser in das Mauerwerk oder in die Räume gelangt ist.

Wichtig: Sofern nur das Grundwasser – unabhängig einer Überflutung – gestiegen ist, ist der Schaden nicht versichert.

Ist aber aufgrund von Stark-/ Platzregens oder infolge eines Anstiegs von stehenden oder fließenden Gewässern das Versicherungsgrundstück überflutet und das Wasser durch die Kellerwand eingedrungen, muss der Versicherer den Schaden zahlen.

Dieses setzt natürlich voraus, dass Sie Ihr Hab und Gut auch gegen Elementarschäden extra versichert haben. Ihre Hausrat- und Gebäudeversicherung sollten Sie dahingehend erweitern.

S.B.

 

zurück zur Übersicht