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Hausratsversicherung

Ihre Verpflichtungen nach einem Schadenfall

veröffentlicht am 15.03.2005

Wer einen Schaden erleidet, muss eine Reihe von Pflichten – auch Obliegenheiten genannt – erfüllen. Wenn Sie diese nicht beachten, verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz. Hier einige Tipps, wie Sie sich richtig verhalten:

  • Teilen Sie dem Versicherer jeden Versicherungsschaden mit, sobald Sie davon Kenntnis erlangen.
  • Wenden Sie drohende Schäden ab und mindern Sie eintretende Schäden.Fragen Sie ggf. nach geeigneten Maßnahmen.
  • Geben Sie dem Versicherer die Möglichkeit, die Ursache und die Höhe des Schadens und den Umfang der Entschädigungspflicht zu prüfen. Geben Sie dazu jede dienliche Auskunft. Auf Verlangen des Versicherers auch schriftlich – und bringen Sie die angeforderten Belege bei.
  • Zeigen Sie jeden Schaden durch Einbruch-Diebstahl, Vandalismus, Raub oder den versicherten einfachen Diebstahl sofort der Polizei an. Legen Sie der Polizei unverzüglich (!) ein von Ihnen unterzeichnetes Verzeichnis der Sachen vor, die gestohlen, zerstört oder beschädigt wurden. Abhanden gekommene Sachen listen Sie – soweit möglich – mit Seriennummern auf. Geben Sie der Kripo die Anschaffungskosten, und wenn möglich, die Wiederbeschaffungskosten auf. Dem Versicherer stellen Sie umgehend eine Kopie der Aufstellung zur Verfügung.
  • Lassen Sie entwendete Sparbücher und andere sperrfähige Urkunden unverzüglich sperren und beantragen Sie für entwendete aufgebotsfähige Wertpapiere das Aufgebotsverfahren.
  • Nehmen Sie nach einem Feuer- oder Leitungswasserschaden die Energieversorgung nicht ohne vorherige Prüfung der Leitungen wieder auf.

Und noch ein Tipp: Bewahren Sie alle Anschaffungsbelege auf. Denken Sie daran, Sie sind für den Umfang und die Höhe Ihres Schadens selbst beweispflichtig.

T.B.

 

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