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Wer zahlt den Schaden?

Schadenregulierung von Fußbodenbelägen

veröffentlicht am 15.03.2004

Wer zahlt den Schaden?

Bei Fußbodenbelägen (Teppich, Parkett, Laminat) stellt sich nach einem Schadenfall immer wieder die Frage, ob die Gebäude- oder Hausratversicherung zahlen muss.

Wichtig für die Unterscheidung ist die Frage, ob ein Gebäude ohne Fußbodenbelag bezugsfertig ist oder nicht. Davon ist auszugehen, wenn der Fußbodenbelag direkt auf dem Estrich liegt.

Befindet sich unter einem Fußbodenbelag ein bewohnbarer Untergrund, ist die Art der Befestigung entscheidend.Liegt der Fußbodenbelag nur lose auf dem Untergrund oder ist er vielleicht nur fixiert (er kann dann ohne Schaden vom Untergrund gelöst werden), so handelt es sich um einen Einrichtungsgegenstand. In diesem Fall ist nach einem Schadenfall die Hausratversicherung zuständig.

Die Gebäudeversicherung ist zuständig, wenn der Fußbodenbelag fest mit dem Untergrund verklebt ist. Denn der Fußbodenbelag würde zwangsläufig beschädigt werden, wenn er vom Untergrund wieder entfernt werden muss.

Grundsätzlich ist zu merken:

• Gebäudeversicherung
Sie deckt typischerweise die versicherbaren Risiken von Substanzschäden am Gebäude und seiner wesentlichen Bestandteile ab. Dazu gehört neben den fest verklebten Fußbodenbelägen ebenso die Einbauküche.

• Hausratversicherung
Sie leistet für die gleichen versicherbaren Risiken bei Schäden an Einrichtungsgegenständen und der zum Gebrauch oder Verbrauch dienenden Sachen.

S.B.

 

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