Eine Information der Firma Santelmann & Bertram Versicherungsmakler GmbH & Co. KG Ferdinandstr. 12, 20095 Hamburg Telefon: 040 / 7 610 610 http://www.santelmann-bertram.de/ |
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Die Rechtslage ist eindeutig. Die Leistungen aus einer Lebensversicherung fallen nicht in den Nachlass des Verstorbenen.
Wer Leistungen im Todesfall erhalten soll, wird ausschließlich durch das Bezugsrecht im Lebensversicherungsvertrag geregelt. Anderslautende Verfügungen im Testament sind unwirksam. Sehr wohl werden die Auszahlungen der Lebensversicherung bei der Ermittlung einer Erbschaftssteuerpflicht berücksichtigt. Diese kann durch eine geschickte Vertragsgestaltung vermieden werden. |