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Rente mit 67

Wieder eine versteckte Rentenkürzung!

veröffentlicht am 15.03.2007

Die Regelarbeitszeit soll sich schrittweise von heute 65 auf 67 Jahre erhöhen. Und dieses gilt bei allen gesetzlichen Alterssicherungssystemen.

Startschuss für den späteren Ruhestand soll der 1.1.2012 sein. Damit will die Bundesregierung der steigenden Lebenserwartung und den sinkenden Geburtszahlen Rechnung tragen.

Ab Geburtsjahr 1947 findet eine schrittweise Verschiebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre statt. Den Jahrgang 1964 trifft es voll: Ab hier greift das Alter 67.

Keine Reform ohne Ausnahmen: Nach 45 Versicherungsjahren in der Gesetzlichen Rentenversicherung können Sie Ihre Rente weiterhin mit 65 ohne Abschlag beziehen.

Wenn Sie 35 Versicherungsjahre vorweisen, können Sie mit 63 in Rente gehen. Allerdings: Durch den vorzeitigen Renteneintritt wird Ihre Rente um bis zu 14,4% gekürzt.

Der spätere Rentenbeginn – bzw. gekürzte Renten bei Alter 65 – erfordert eine neue Vorsorgeplanung.

Bedenken Sie außerdem, die Lebenserwartung steigt von Jahr zu Jahr. Ihre Ersparnisse müssen also auch immer länger ausreichen.

J.E.

 

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