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Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

01.07.2005: Eigenanteil für Zahnersatz und Krankengeld

veröffentlicht am 15.03.2005

Arbeitnehmer zahlen in der gesetzlichen Krankenversicherung ab 01.07.05 einen Sonderbeitrag von 0,9% auf ihr Bruttoeinkommen.

Die Krankenkassen senken ihren Beitragssatz zwar um 0,9%. Aber: Arbeitnehmer zahlen diese 0,9% als Sonderbeitrag (0,4% für Zahnersatz und 0,5% für Krankengeld) dann ohne Arbeitgeberbeteiligung.

Bei einem Brutto von € 3.000 bedeutet das monatlich 13,50 € Mehrbeitrag.

Sonderbeitrag ist nicht gleichbedeutend mit Mehrleistung: Seit dem 01.01.2005 zahlen gesetzliche Krankenkassen bei Zahnersatz nur noch befundbezogene Festzuschüsse. Die prozentuale Kostenbeteiligung gibt es nicht mehr.

Diese stellte für gesetzlich Versicherte ohnehin nur eine Grundabsicherung dar.

Immer wichtiger: Sichern Sie die Lücke bei Zahnersatz mit einer privaten Kranken-Zusatzversicherung. Wenn möglich, wechseln Sie ganz in die private Krankenversicherung.

J.E.

 

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