Eine Information der Firma Erwin Schnepf Fachwirt für Finanzberatung (IHK) Webergasse 8, 86633 Neuburg a. d. Donau Telefon: 0 (+49) 84 31/64 22 83 http://www.schnepf-finanz.de/ |
Erwin Schnepf
Fachwirt für Finanzberatung (IHK) Webergasse 8, 86633 Neuburg a. d. Donau Telefon: 0 (+49) 84 31/64 22 83 http://www.schnepf-finanz.de/ |
Sind Versorgungsbezüge in Höhe eines
festen Betrages zugesagt, der im Verhältnis
zu den Aktivbezügen am Bilanzstichtag
überhöht ist (sogenannte Überversorgung),
so ist die nach § 6a EStG
2002 zulässige Rückstellung für Pensionsanwartschaften
nach Maßgabe von § 6a
Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Satz 4 EStG 2002
unter Zugrundelegung eines angemessenen
Vomhundertsatzes der jeweiligen
letzten Aktivbezüge zu ermitteln. Eine
Überversorgung ist hiernach regelmäßig
anzunehmen, wenn die Versorgungsanwartschaft
zusammen mit der Rentenanwartschaft
aus der gesetzlichen Rentenversicherung
75 % der am Bilanzstichtag
bezogenen Aktivbezüge übersteigt. |