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Manager-Haftung

Nackte Tatsachen: Es geht um Ihre Existenz

veröffentlicht am 15.03.2013

Wer als Manager den Kurs vorgibt, muss bei Fehlentscheidungen auch einen Schiffbruch meistern. Das kann teuer werden. Erst recht, wenn es an das Privatvermögen geht.

Foto: Picture-Factory – Fotolia.com

Im globalisierten Markt mit seinem rasanten Tempo, stetig wachsender Transparenz und gesetzlichen Vorschriften sind Fehler und Versäumnisse unvermeidbar. Die neuen Medien und die Spezialisierung von Rechtsanwälten verschärfen die Gefahren.

Manager haften persönlich und uneingeschränkt bei schuldhafter Pflichtverletzung gegenüber dem Unternehmen und Dritten. Die Schadenspotenziale sind nicht von der Hand zu weisen, denn sie sind in den täglichen Arbeitsabläufen vorzufinden.

Einige Beispiele: Auswahlverschulden bei Mitarbeitern, Steuerhinterziehung, Sozialversicherungsdelikte, organisatorische Fehlentscheidungen bei neuen Betriebsabläufen, Korruptionsvorwürfe oder die verlustreiche Eröffnung einer neuen Produktionsstätte.

Wenn es dadurch zu finanziellen Einbußen für das Unternehmen kommt, nimmt man den Schuldigen heutzutage immer häufiger in die Pflicht.

Für renommierte Unternehmen gehört es heute zum guten Ton, seine Führungskräfte gegen zivilrechtliche Schadenersatzansprüche mit einer Managerhaftpflicht (D&O) abzusichern.

Als Alternative oder Ergänzung zur klassischen Absicherung gibt es neuerdings die persönliche D&O als Verstoß-Deckung. Hier versichert sich der Manager selbst, er hat so die Kontrolle über seinen eigenen Versicherungsschutz.

Setzen Sie die Segel richtig. Mit dem Schutz einer D&O segeln Sie sicher in die Zukunft und mindern das Risiko eines Schiffbruchs.

Beachten Sie auch zu Ihrer Sicherheit, dass strafrechtliche Verfahren mit einer zusätzlichen Spezial-Straf-Rechtsschutz versichert sein sollten.

 

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