http://www.schnepf-finanz.de/ Erwin Schnepf Fachwirt für Finanzberatung (IHK)
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Eigentumswechsel

Was passiert mit der Wohngebäudeversicherung?

veröffentlicht am 15.03.2013

Beim Erwerb eines Wohngebäudes geht die bestehende Gebäudeversicherung automatisch vom Veräußerer auf den Erwerber über. Dieses ist im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt.

Die Veräußerung ist dem Versicherer unverzüglich vom Verkäufer oder vom Käufer anzuzeigen. Tritt ein Versicherungsfall ein, ohne dass der Versicherer über den Eigentumswechsel informiert wurde, besteht das Risiko, dass der Versicherer zur Leistung nicht verpflichtet ist. Das VVG regelt außerdem, dass innerhalb eines Monats nach Eigentumswechsel der Käufer mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode die Versicherung kündigen kann. Auch der Versicherer kann unter Einhaltung dieser Frist die Kündigung aussprechen. Der Veräußerer hat kein Kündigungsrecht.

Tipp für Erwerber: Prüfen Sie vor Übernahme der Versicherung Versicherungssummen, Leistungen und Beitrag.

 

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