http://www.schnepf-finanz.de/ Erwin Schnepf Fachwirt für Finanzberatung (IHK)
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Obliegenheiten

Tipps für den Schadensfall

veröffentlicht am 15.03.2013

Wie Sie sich vor und nach Eintritt eines Schadensfalls richtig verhalten, ist im Versicherungsvertragsgesetz und in den Bedingungen geregelt.

Vor dem und im Versicherungsfall müssen Sie Gefahren mindern oder möglichst vermeiden. Das Führen eines Kraftfahrzeuges mit abgefahrenen Reifen ist beispielsweise eine Obliegenheitsverletzung vor dem Versicherungsfall.

Vor dem Schaden gelten auch Anzeigepflichten bei Gefahrerhöhungen. Beispiel: Zieht in Ihrer unmittelbaren Nachbarschaft eine Pizzeria ein, erhöht der Steinbackofen die Feuergefahr. Unterlassen Sie die Anzeige, ist Ihr Versicherungsschutz in Gefahr.

Ist ein Schaden eingetreten, greift die Schadenminderungspflicht. Sie sind verpflichtet, den Schaden zu begrenzen oder zu verhindern, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen. Ein durch Sturm abgedecktes Dach sollte mit einer Plane abgedichtet werden, um weitere Schäden zu vermeiden.

Die Versicherung übernimmt die Kosten.

Der Schaden muss unverzüglich gemeldet werden. Dem Versicherer sind alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, die für die Feststellung des Schadens notwendig sind. Die verspätete Abgabe einer Stehlgutliste wird als Obliegenheitsverletzung geahndet. Veränderungen an einer Schadensstelle dürfen nicht vorgenommen werden.

Beachten Sie: Kommen Sie Ihren gesetzlichen und vertraglichen Obliegenheiten nicht nach, kann der Versicherer die Schadensregulierung ganz oder teilweise ablehnen.

 

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