http://www.schnepf-finanz.de/ Erwin Schnepf Fachwirt für Finanzberatung (IHK)
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Rechtssicherheit

Der eigene Wille zählt

veröffentlicht am 16.09.2013

Um Ihre Zukunft selbst zu gestalten, auch wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind, ist es notwendig, frühzeitig die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen.

Foto: Andreas Ernst – Fotolia.com

PatientenVerfügung
Durch eine Patienten-Verfügung können Sie festlegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie bei gewissen Krankheitszuständen wünschen oder nicht. Sie regeln damit nicht, wer Entscheidungen für Sie treffen soll.

VorsorgeVollmacht
Über eine Vorsorge-Vollmacht können Sie festlegen, dass eine bestimmte Person einzelne oder alle Angelegenheiten für Sie wahrnehmen kann, falls Sie geschäfts-, handlungs- oder einwilligungsunfähig sind. Dazu zählen ärztliche und pflegerische Maßnahmen, Unterbringungs- sowie Versicherungsangelegenheiten, Vermögensfragen sowie betriebliche Aspekte bei Selbstständigkeit. In die Vorsorge-Vollmacht gehört auch eine BetreuungsVerfügung. Damit legen Sie fest, wer vom Gericht als Betreuer bestellt werden soll, falls dieses erforderlich wird.

Eine Betreuungs-Verfügung kann auch separat verfasst werden. Die Vollmachten sollten vom Notar beurkundet und beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegt werden.

 

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