http://www.schnepf-finanz.de/ Erwin Schnepf Fachwirt für Finanzberatung (IHK)
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Pensionssicherungsverein

Rechte und Pflichten

veröffentlicht am 15.09.2014

Wie wird die betriebliche Altersvorsorge der Arbeitnehmer geschützt? Welche Pflichten gibt es für den Arbeitgeber? Lesen Sie mehr dazu.

Der Pensionssicherungsverein (PSV) sichert Arbeitnehmern die nach dem Betriebsrentengesetz zugesagten Betriebsrenten, gesetzlich unverfallbare Anwartschaften und laufende Leistungen im Fall einer Insolvenz des Arbeitgebers.

In erster Linie geht es dabei um Ansprüche aus Direktzusagen, Unterstützungskassen und Pensionsfonds, in Einzelfällen auch aus Direktversicherungen. Für den Arbeitgeber besteht in eigener Verantwortung eine Melde- und Beitragspflicht gegenüber dem PSV.

Bei Unterlassung liegt eine Ordnungswidrigkeit vor und rückständige Beiträge können von dem PSV nachgefordert werden.

Für (Mit-)Unternehmer gibt es grundsätzlich keinen Schutz. Es gibt Ausnahmen, deshalb sollte der persönliche Geltungsbereich geprüft werden.

 

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