http://www.schnepf-finanz.de/ Erwin Schnepf Fachwirt für Finanzberatung (IHK)
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Wichtige Vertragsanpassung

Wenn die Immobilie zum Denkmal wird

veröffentlicht am 15.09.2014

Sie werden vom zuständigen Denkmalschutzamt informiert, dass Ihr Gebäude per Gesetz zum Denkmal erklärt wurde. Was bedeutet das für Ihre Versicherungen?

Erfahrungen bei der Schadenregulierung haben gezeigt, dass die Wiederherstellungskosten solcher Gebäude aufgrund ihrer Bauweise, historischer Baustoffe oder handwerklich aufwändiger Ausführungen von den Kosten heutiger Bauverfahren deutlich abweichen. Das führt dazu, dass vertraglich vereinbarte Versicherungssummen zu gering sein können und gegebenenfalls im Schadenfall eine Unterversicherung besteht.

Außerdem könnten sich Versicherer im Schadenfall auf den Standpunkt stellen, dass die nachträgliche Erklärung einer Bestandsimmobilie zum Denkmal gegenüber dem Versicherer meldepflichtig ist und es sich somit um eine vertragliche Obliegenheit handelt. Um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden, sollten Sie uns unbedingt informieren, um Ihren Versicherungsschutz zu aktualisieren.

 

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