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Umweltschutz

Vermieter, Mieter, Pächter – wer haftet wofür?

veröffentlicht am 16.03.2015

Die Umwelt gilt es zu schützen, dafür gibt es viele Gesetze. Aber wie kann welcher Schaden versichert werden? Wer hat für welchen Schaden die Verantwortung zu tragen und damit auch das finanzielle Risiko? Ein Überblick über die Haftung soll Klarheit verschaffen.

Foto: Adam Gregor – Fotolia.com

Nach dem Umweltschadensgesetz (Haftung für Schäden an geschützten Tieren und Pflanzen sowie deren natürlichem Lebensraum – die so genannte Biodiversität) wird unterschieden zwischen den fremden Grundstücken (Haftung) und dem eigenen oder gepachteten beziehungsweise gemieteten Grundstück („Bodenkasko“).

Im Rahmen aktueller Betriebshaftpflichtversicherungen sind die Biodiversität auf fremden Grundstücken, Schäden fremder Böden (bei Gesundheitsgefahr für Menschen) und fremder Gewässer (aber kein Grundwasser) mit dem Umweltbaustein mitversichert. Als Schadenbeispiel dient der auf das Nachbargrundstück übergreifende Feuerschaden, wenn es dort zur Verunreinigung des Bodens und Gewässers kommt.

Mit dem Zusatzbaustein der „Bodenkasko- Deckung“ sind auf den eigenen, gepachteten oder gemieteten Grundstücken die Biodiversität, die Böden (sofern eine Gefahr der menschlichen Gesundheit besteht) und Gewässer versichert.

Darüber hinaus kann nach dem Bundes- Bodenschutzgesetz der eigene, gepachtete oder gemietete Boden bei einer Bodenbeschädigung versichert werden, und zwar bereits dann, wenn noch gar keine menschliche Gesundheitsschädigung droht. Diese beiden Deckungsbausteine müssen aber zusätzlich beantragt werden.

Bei einer Kontamination des Erdreichs werden die Behörden zuerst an den Mieter/Pächter herantreten. Aber auch gegen den Grundstückseigentümer kann ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Daher ist der Versicherungsschutz für beide Seiten von erheblicher Bedeutung.

 

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