Eine Information der Firma Erwin Schnepf Fachwirt für Finanzberatung (IHK) Webergasse 8, 86633 Neuburg a. d. Donau Telefon: 0 (+49) 84 31/64 22 83 http://www.schnepf-finanz.de/ |
Erwin Schnepf
Fachwirt für Finanzberatung (IHK) Webergasse 8, 86633 Neuburg a. d. Donau Telefon: 0 (+49) 84 31/64 22 83 http://www.schnepf-finanz.de/ |
Besonders für Nutzfahrzeuge ist die Klausel von wesentlicher Bedeutung, vor allem wenn kein Unfall vorliegt. Die Schäden müssen plötzlich und unvorhersehbar an den versicherten Fahrzeugen entstehen.
Bremsschäden: Diese entstehen unmittelbar am Fahrzeug durch den Bremsvorgang. Beispiel: Auf der Autobahn muss eine plötzliche Vollbremsung vorgenommen werden. Dabei verrutscht die Ladung und beschädigt das Führerhaus oder die Ladebordwand. Aber auch die dadurch entstandenen Schäden am Motor oder Differentialgetriebe sind mitversichert. Betriebsschäden: Versichert sind bei der besonderen, betriebsbezogenen Verwendung des Fahrzeugs Verwindungs- oder Einknickschäden. Aber auch Bedienungsfehler, Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitstechnik, Materialfehler, fahrtechnisches Fehlverhalten und das Aufspringen der Motorhaube während der Fahrt zählen dazu.
| Bruchschäden an Fahrzeugteilen sind
mitversichert, wenn sie auf einen
Materialfehler oder eine Überbeanspruchung
zurückzuführen sind. Klassiker
ist der Achsenbruch, verursacht durch
Überladung oder Fahren durch ein
Schlagloch. |