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Kraftfahrtversicherung

Brems-, Betriebs- und Bruchschäden

veröffentlicht am 16.03.2015

Besonders für Nutzfahrzeuge ist die Klausel von wesentlicher Bedeutung, vor allem wenn kein Unfall vorliegt. Die Schäden müssen plötzlich und unvorhersehbar an den versicherten Fahrzeugen entstehen.

Bremsschäden: Diese entstehen unmittelbar am Fahrzeug durch den Bremsvorgang. Beispiel: Auf der Autobahn muss eine plötzliche Vollbremsung vorgenommen werden. Dabei verrutscht die Ladung und beschädigt das Führerhaus oder die Ladebordwand. Aber auch die dadurch entstandenen Schäden am Motor oder Differentialgetriebe sind mitversichert.

Betriebsschäden: Versichert sind bei der besonderen, betriebsbezogenen Verwendung des Fahrzeugs Verwindungs- oder Einknickschäden. Aber auch Bedienungsfehler, Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitstechnik, Materialfehler, fahrtechnisches Fehlverhalten und das Aufspringen der Motorhaube während der Fahrt zählen dazu.

Bruchschäden an Fahrzeugteilen sind mitversichert, wenn sie auf einen Materialfehler oder eine Überbeanspruchung zurückzuführen sind. Klassiker ist der Achsenbruch, verursacht durch Überladung oder Fahren durch ein Schlagloch.
Mängelschäden, Motoren und Getriebe oder Schäden durch Versaufen oder Verschlammen sind zum Beispiel nicht versichert. Die Klausel ist nicht automatisch in der Kasko enthalten, sondern muss immer extra beantragt werden.

 

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