http://www.schnepf-finanz.de/ Erwin Schnepf Fachwirt für Finanzberatung (IHK)
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Neu – seit 1. Januar 2015

Pflegestärkungsgesetz

veröffentlicht am 16.03.2015

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung wurden geringfügig angepasst. Von einem ausreichenden Versicherungsschutz kann aber auch zukünftig nicht gesprochen werden.

Quelle: VRD – Fotolia.com

Pflegegeld für häusliche Pflege
Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige die Pflege übernehmen. Je nach Pflege stufe wurden die Leistungen um zwischen 3 Euro (auf 123 Euro – Pflegestufe 0 mit Demenz) und 28 Euro (auf 728 Euro – Pflege stufe III mit Demenz) erhöht.

Häusliche Pflegesachleistungen
Pflegesachleistungen können für die Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst eingesetzt werden. Je nach Pflegestufe wurden die Leistungen um zwischen 6 Euro (auf 231 Euro – Pflegestufe 0 mit Demenz) und 62 Euro (auf 1.612 Euro – Pflegestufe III mit Demenz) erhöht. Die neue maximale Leistung für Härtefälle mit Demenz beträgt nun 1.995 Euro.

Vollstationäre Pflege
Je nach Pflegestufe wurden die Leistungen um zwischen 41 Euro (auf 1.064 Euro – Pflegestufe I) und 62 Euro (auf 1.612 Euro – Pflegestufe III mit Demenz) erhöht. Die neue maximale Leistung für Härtefälle mit Demenz beträgt nun 1.995 Euro.

Auf der Seite www.pflegeberatung.de hat der Verband der privaten Krankenver sicherer folgendes Kostenbeispiel veröffentlicht: Rudi W. (82), Pflegestufe II, erhält aus der Pflegeversicherung 1.330 Euro bei monatlichen Pflegeheimkosten von 3.500 Euro. Das Beispiel macht deutlich: Wer sein Vermögen oder die eigenen Kinder vor den Kosten schützen möchte, sollte rechtzeitig mit einer Pflegezusatzversicherung vorsorgen.

 

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