http://www.schnepf-finanz.de/ Erwin Schnepf Fachwirt für Finanzberatung (IHK)
Webergasse 8, 86633 Neuburg a. d. Donau
Telefon: 0 (+49) 84 31/64 22 83
http://www.schnepf-finanz.de/

Haftpflicht für Fluggeräte

Drohnen und Drachen!

veröffentlicht am 16.03.2015

Für die meisten Flugmodelle besteht eine Versicherungspflicht. Diese kann sogar für Drachen gelten.

Wer ein Fluggerät wie eine Drohne ohne Haftpflichtschutz betreibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit! Bei einem Gewicht über fünf Kilogramm oder gewerblicher Nutzung muss außerdem eine Aufstiegserlaubnis beim Luftfahrtbundesamt eingeholt werden. Obwohl für Drachen eine eindeutige gesetzliche Regelung fehlt, ist davon auszugehen, dass auch hier eine Einstufung als Luftfahrzeug gerechtfertigt ist.

Versicherungen handhaben das Thema höchst unterschiedlich. Im Jahr 2005 wurde die Versicherungspflicht für Flugmodelle eingeführt. Seitdem sollte jeder vor dem ersten Start bei seiner Privathaftpflicht nachfragen, ob das Risiko eingeschlossen ist oder ob der separate Abschluss einer Extra-Versicherung nötig ist. Das ist wichtig, denn Sie haften ohne Verschulden in unbegrenzter Höhe!

 

zurück zur Übersicht